Recht & Gesetz

Verstossen die verantwortlichen Bundesbehörden gegen nationale und internationale Gesetze?

Im „Internationalen Appell (IA): Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum“, www.5gspaceappeal.org,  wird ausführlich dargelegt, dass die verantwortlichen Behörden durch die Vergabe der entsprechenden Funklizenzen mehrfach gegen staatliche und internationale Gesetze verstossen. Namentlich nehmen sie ihre, in den Umweltschutz-Gesetzen verankerten Fürsorge- und Vorsorge-Pflichten nicht wahr (vgl. IA, S. 7).

Demnach wird es die Aufgabe von nationalen und internationalen Gerichten sein, zu prüfen, wie weit die verantwortlichen Bundesbehörden

1. das in der Schweizerischen Bundesverfassung (BV Art. 10, Abs. 2) verbriefte

„…Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit…“  

und den Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf

„…besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit…“  

gewährleisten.
(BV, Art. 11, Abs. 1)

2. den im Umweltschutz-Gesetz (USG) implizit enthaltenen Fürsorge- und Vorsorge-Pflichten nachkommen. Gemäss Zweckartikel USG Art. 1, Abs. 1 und 2 soll der Bund:

….. Menschen, Tieren und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten.“

und im Sinne der Vorsorge

 “…sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.“

Auch die Haftpflichtfrage (USG Art. 59a) sowie die Umweltverträglichkeit (USG Art. 10a) wären in diesem Zusammenhang zu prüfen.

Gemäss Bundesverfassung Art. 74, Abs. 1 und 2  ist der Bund gehalten Vorschriften zu erlassen

„…über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen“

und dafür zu sorgen, dass

„…..dass solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher

Heute ist die Frage nicht geklärt, ob die Bundesbehörden oder die Mobilfunkbetreiber für allfällige Schäden an Mensch, Tier oder Umwelt aufzukommen hätten. Auch dies müssten die Gerichte entscheiden. Tatsache ist hingegen, dass die Versicherer, wegen den schwer abschätzbaren Risiken, wie im Fall der KKWs, nicht bereit sind die Mobilfunkbetreiber zu versichern!

3. den Nürnberger Kodex (1949) verletzen, wonach

„Experimente an Menschen“ verboten sind, wenn, wie im Fall von 5G, diese neuartige Hochfrequenz-Strahlung nicht in Bezug auf ihre Sicherheit getestet wurde. „Die freiwillige Zustimmung…ist unbedingt erforderlich.“ (gemäss Punkt 1 des Kodex)

Wortlaut des Kodex hier: https://de.wikipedia.org/wiki

4. Der oben erwähnte „Internationale Appell…“ (IA) zählt auf den Seiten 7-10 noch eine ganze Reihe von  internationalen Vereinbarungen auf, die von allen Regierungen verletzt werden. Darunter sind, um nur die wichtigsten zu erwähnen:

– die Informationspflicht (gemäss der Internationalen Fernmeldeunion (ITU)

           Italien: Gleich drei Ministerien verurteilt:

Umwelt-, Gesundheits- und Bildungsministerium müssen über die Gefährlichkeit mobiler Medien informieren. Das gab es noch nie. Ein italienisches Gericht verurteilt die Regierung, über die Risiken des Mobilfunks aufzuklären. Lesen sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Südtirol.

https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1342

– die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), wonach

„Jeder … das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (hat)

(Art. 3).“

– eine Neubewertung der veralteten und durch neueste Studien obsolet gewordenen Grenzwerte vorzunehmen. Dazu die Ausführungen im IA auf Seite 6: „Die Hypothese der rein thermischen Effekte ist veraltet –  neue Sicherheitsstandards sind notwendig“.

Nicht nur werden die falschen Parameter gemessen (es ist, als würde man Atomstrahlung, mit einem Thermometer anstelle eines  Geigerzählers messen) , sondern die Grenzwerte werden – von einem privaten und industrie-nahen Verein, dem ICNIRP – auch noch zu hoch angesetzt vgl. IA, S. 6!

– Denn es wird in zahlreichen Studien bewiesen, „…dass elektromagnetische Felder lebende Organismen bereits bei Werten beeinflussen, die  weit unterhalb der meisten internationalen und nationalen Richtlinien liegen . Mehr als 10.000 von Experten verifizierte wissenschaftliche Studien belegen, dass elektromagnetische Strahlung die menschliche Gesundheit schädigt.“ Bei diesen Schäden handelt es sich u.a. um: Schädigungen der DNA und der Zellen, Auslösen von Krebs, von Herzerkrankungen, Diabetes, Lern- und Gedächtnisdefizite, Beeinträchtigungen der Spermafunktion, Autismus, ADHS, Asthma.

Die entsprechenden Beweis-Studien werden im IA in den ausführlichen Quellenangaben auf den Seiten 13 – 20 minutiös aufgezählt.

Weitere Studien enthält der Artikel „Schweiz reagiert auf Bürgerproteste gegen 5G. BAFU bestätigt Risiken und fordert Vorsorge“, https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1443, von Diagnose-Funk.org.

Das Leugnen der Behörden über die Existenz solcher Studien wird somit immer schwieriger! Auch dies werden die Gerichte zu beurteilen haben.

5. Es gibt bereits ein EMF-bezogenes Gerichtsurteil in Europa:

„Gericht in Italien erkennt Tumor durch Handy als Berufskrankheit an (NZZ vom 21. 4. 2017): Ein italienisches Gericht hat Hörschäden durch einen Gehirntumor als Berufskrankheit anerkannt. Der Tumor sei durch häufiges berufliches Telefonieren am Handy ausgelöst worden.“

6. Zudem zeigt ein neues Rechtsgutachten  (der Kanzlei Pfisterer Fretz):

„Den 5G-Antennen fehlt die Legitimation – der Gesundheitsschutz ist ausgehebelt“ (von Jürg Krebs in der Aargauer Zeitung vom 10. 7. 2019)

„Die Einführung der 5G-Technologie in der Schweiz hebelt den Gesundheitsschutz aus. Das sei nicht zulässig, so das Gutachten der Kanzlei Pfisterer Fretz. Der Kanton Zug habe deswegen bereits laufende Bewilligungsverfahren sistiert.“ Der Gutachter empfiehlt sowohl auf politischer als auch auf gerichtlicher Ebene aktiv zu werden.

Wortlaut des Gutachtens hier:
https://schutz-vor-strahlung.ch/news/medienmitteilung-rechtsgutachten-entzieht-5g-antennen-die-legitimation/

7. Die unter dem Vorwand von „Bagatelländerungen“ seit anfangs Jahr 2019 neu aufgestellten 5G-Antennen sind in den meisten Fällen illegal. Denn die sogenannten adativen Antennen werden bei Vollbetrieb die geltenden Grenzwerte massiv überschreiten (vgl. dazu die Ausführungen von Gigaherz.ch/Beratung/Einsprachen). In solchen Fällen kann Strafanzeige bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.

Es gibt also auf Stufe Gerichte und Bundesbehörden noch Einiges zu tun!

Teile es mit deinen Freunden